FAQ
Ist die Schülerfirma ein eigenständiges Unternehmen und im Handelsregister eingetragen?
Die Namaste Nepal S-GmbH ist ein Schulprojekt und von der Schulleitung als schulische Veranstaltung genehmigt. Die Schülerfirma ist nicht im Handelsregister eingetragen.
Zahlt die Namaste Nepal S-AG Umsatzsteuer?
Bisher nicht - eine Schülerfirma wird von der Umsatzsteuerzahlung befreit, wenn sie unter den Geringwertigkeitsschwellen bleibt, d. h. der Jahresumsatz darf € 35.000,- (erhöht seit 1.1.2007) nicht übersteigen. (§ 19 Ust-Gesetz). Diesen Vorzug erhält die Schülerfirma als steuerbegünstigter Zweckbetrieb, der im schulischen Bereich verankert ist und eine pädagogische Zielsetzung verfolgt.
Es ist zu beachten, dass der genannte Jahresumsatz und Gewinn für die gesamten Aktivitäten der Schule gilt. Das bedeutet, dass der Umsatz aller Schülerfirmen einer Schule zusammengerechnet wird! Wir sind die einzige Schülerfirma am Geschwister-Scholl-Gymnasium.
Fällt Kapitalertragssteuer oder Einkommenssteuer an?
Allgemein gilt – bei einer Schülerfirma darf der Reingewinn 3.835,00 Euro nicht übersteigen. Mit unserer Unternehmensphilosophie sowie unserem Firmenkonzept wollen wir keinen Gewinn erzielen. Das Ergebnis unserer wirtschaftlichen Tätgkeit sowie die Spenden werden für unsere Hilfsprojekte in Nepal eingesetzt. Eine Gewinnausschüttung an die Mitglieder der Schülerfirma gibt es nicht.
Kann die Schülerfirma Spenden entgegennehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen?
Ja, aber nicht allein. Die Schülerfirma selbst hat nicht die Möglichkeit den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen. Aus diesem Grund haben wir eine Kooperationsvereinbarung mit dem Schulförderverein (gemeinnützig) abgeschlossen. Für eingehende Spenden, Zuschüsse, Einzahlungen für unsere Nepalreisen hat uns der Schulförderverein ein Unterkonto „Nepal" eingerichtet. Wir bereiten die Spendenbescheinigungen vor, die dann vom Vorstand des Schulfördervereins unterschrieben werden.
Wie ist die Geschäftsfähigkeit geregelt?
Auch die Mitwirkung in einer Schülerfirma ändert nichts daran, dass Schüler erst nach Ablauf des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig werden.
Minderjährige sind nach Vollendung des siebten Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig, d.h. dass Geschäfte nur getätigt werden dürfen, wenn der gesetzliche Vertreter (in der Regel sind dies die Eltern) diesen Geschäften zustimmt. Zu tätigende Geschäfte werden somit nur vom Projektkoordinator oder unseren projektbegleitenden Lehrern unterschrieben.
Wie wird die jährliche Nepalreise finanziert?
Nicht aus Spenden oder dem Ergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Wir finanzieren unsere Nepalreisen privat. Das heißt, wir gehen dafür arbeiten, lassen uns Geld zu Geburtstagen oder Weihnachten schenken. Auch die Begleitpersonen und Lehrer zahlen die Reise aus eigener Tasche.