Schul- und Hausordnung
"Ich verhalte mich so, wie ich selbst behandelt werden möchte!"
1 Umgang miteinander
1.1 Ich achte auf Höflichkeit und Respekt in meinem Sprechen und meinem Verhalten:
- Ich grüße andere und sage Bitte und Danke.
- Konflikte löse ich gewaltfrei im Gespräch – bei Bedarf hole ich mir Hilfe.
- Ich bin ehrlich zu anderen.
- Ich gehe mit dem Vertrauen anderer verantwortlich um.
- Höfliche Umgangsformen beachte ich auch in meinem Online-Verhalten.
- Ich gehe mit eigenem und fremdem Eigentum sorgfältig um.
1.2 Ich bin bereit meine eigenen Bedürfnisse zurückzustellen, wenn es die Situation erfordert.
1.3 Ich respektiere die Vielfalt unserer Schulgemeinschaft - alle sind gleichberechtigt.
2 Auf dem Schulgelände
2.1 Ich halte mich an die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz. Rauchen, Alkohol und jegliche Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten.
2.2 Ich vermeide Müll und Verschmutzungen und entsorge meinen Abfall.
2.3 Wir sind eine gesunde Schule – wir achten auf eine vollwertige und ausgewogene Ernährung.
2.4 Ich verzichte auf Energydrinks und koffeinhaltige Getränke.
2.5 Ich bringe keine privaten Bälle mit.
2.6 Ich unterlasse das Kaugummikauen.
3 Pausenregelung
# Vor Unterrichtsbeginn:
3.1 Ich gehe in mein Klassenzimmer/Lernbüro, sobald ich an der Schule angekommen bin und bereite mich auf die erste Unterrichtsstunde vor.
# In der großen Pause:
3.2 Ich halte mich in der großen Pause auf dem Pausengelände auf (Schulhof, Rundweg). Bei Regenwetter verbringe ich die Pause in der Aula.
3.3 Ich nutze die große Pause als Erholungs- und Frühstückspause.
3.4 Ich gehe am Ende der großen Pause (10:25 Uhr) in den Unterrichtsraum.
3.5 Ich habe beim Schulhofdienst (10:25 Uhr – 10:40 Uhr) folgende Aufgaben:
- Säuberung der Aulen,
- des Waschbereichs der Toiletten sowie
- des Schulhofs von Müll mit Hilfe der Greifzangen.
Nach dem Dienst gehe ich zügig in den Unterricht.
# Mittagspause im Ganztagesbetrieb
3.6 Ich bleibe auf dem Schulgelände.
3.7 Ich halte mich in der Aula des Ganztagsbereichs, dem Anbau oder auf dem Schulhof auf. Zum Essen suche ich die Cafeteria/Mensa auf.
3.8 Die BA-Aufsicht schließt jeweils um 12:20 Uhr den Leseraum und die Spielausleihe auf. Ich gehe mit allen Materialien sorgsam um und bringe diese bis spätestens 12:55 Uhr zurück.
# Mittagspause im Nicht-Ganztagesbetrieb
3.9 Ich darf mit der Erlaubnis der Eltern das Schulgelände verlassen.
3.10 Ich nehme mein Mittagessen nur in der Aula zu mir.
4 Umgang mit Eigentum
4.1 Ich gehe sorgfältig mit Schuleigentum um und respektiere das Eigentum anderer. Ich weiß, dass bei mutwilligen oder grob fahrlässigen (auch unabsichtlichen) Beschädigungen meine Eltern haften. Ich melde Schäden sofort einer Lehrkraft oder im Sekretariat.
4.2 Ich bin verantwortlich für die Sauberkeit und Ordnung in den Unterrichtsräumen, im Schulhaus, auf den Toiletten, auf dem Schulgelände und den Sportanlagen.
5 Unterrichtsversäumnisse
5.1 Im Krankheitsfall entschuldigen mich meine Eltern möglichst am ersten, spätestens jedoch am zweiten Tag des Fehlens bis 7:30 Uhr ausschließlich über das Sekretariat (telefonisch oder per E-Mail).
5.2 Meine Eltern reichen binnen drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung in Papierform ein. Bei einer Häufung von Fehltagen kann ein Attest verlangt bzw. können weitere Maßnahmen ergriffen werden.
5.3 Ich informiere mich selbstständig über den verpassten Unterrichtsinhalt und entsprechende Materialen und arbeite diese nach.
5.4 Fehle ich unentschuldigt bei einer Klassenarbeit, muss dies mit der Note 6 bewertet werden. Ein unentschuldigtes Fehlen bei einem Lernnachweis muss mit einer fehlenden Kompetenz vermerkt werden.
5.5 Arztbesuche lege ich in die unterrichtsfreie Zeit.
6 Sicherheit und Unfallschutz
6.1 Bei einem Unfall auf dem Schulweg, im Schulbereich sowie bei Schulveranstaltungen muss ich aus versicherungsrechtlichen Gründen umgehend eine Lehrkraft/einen Lernbegleiter oder das Sekretariat informieren.
6.2 Ich folge bei Schulveranstaltungen den Anweisungen der begleitenden Lehrpersonen. Grundsätzlich gilt auch hier die Schulordnung.
6.3 Ich halte mich strikt an die entsprechenden Fachraumordnungen.
6.4 Ich bin für Personen- und Sachschäden verantwortlich und haftbar, die durch mein Fehlverhalten entstehen.
6.5 Ich unterlasse auf dem Schulgelände das Benutzen von Fahrzeugen jeglicher Art.
6.6 Ich stelle Fahrräder, Mofas, Motorräder usw. in den entsprechenden ausgewiesenen Zonen ab.
6.7 Ich spiele im Schulgebäude nicht mit Bällen.
6.8 Ich unterlasse das Rennen im Schulgebäude.
6.9 Ich halte Fluchtwege, Treppen und Türen jederzeit frei.
6.10 Ich unterlasse das Werfen von Schneebällen sowie das Schlittern auf Eisflächen.
7 Regelung für Fahrschüler
# Verspätungen von Bus und Bahn auf dem Weg in die Schule:
7.1 Ich bin verpflichtet, bei Verspätungen 20 Minuten zu warten.
7.2 Ich nutze bei Ausfall des Verkehrsmittels die nächstmögliche Verkehrsverbindung.
# Verhalten an der Bushaltestelle
7.3 Ich halte mich ohne zu drängeln im Wartebereich der Bushaltestelle auf.
7.4 Ich sorge mit meinem persönlichen Verhalten für ein geregeltes Ein- und Aussteigen.
7.5 Ich folge stets den Anweisungen der Busaufsicht und des Personals in den Verkehrsmitteln.
8 Aufgaben der Lehrkräfte und Lernbegleiter
8.1 Die Lehrpersonen beginnen und beenden den Unterricht. Ist eine Lehrkraft oder ein Lernbegleiter 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Klassenzimmer/Lernbüro, erkundigt sich ein Schüler oder Lernpartner nach dem Verbleib.
8.2 Im Krankheitsfall eines Schülers oder Lernpartners während der Schulzeit entlässt die Lehrkraft oder der Lernbegleiter diesen mit dem entsprechenden Formular ins Sekretariat.
8.3 Alle Lehrkräfte und Lernbegleiter des Schulzentrums sind gegenüber allen Schülern und Lernpartnern weisungsberechtigt und sorgen für die Umsetzung sowie das Einhalten der Schul- und Hausordnung.
8.4 Die Lehrkräfte und Lernbegleiter schließen das Klassenzimmer/Lernbüro zur großen Pause und nach Unterrichtsende/Mittagspause ab.
8.5 Bei Alarmproben und Katastrophen handeln die Lehrkräfte und Lernbegleiter den Alarmplänen entsprechend. Das Wohl der Schüler und Lernpartner steht an oberster Stelle.
8.6 Die Fachlehrkräfte regeln Hin- und Rückweg zu den Sporthallen und den Fachräumen sowie das entsprechende Verhalten.
Diese Schulordnung tritt am 12.09.2022 in Kraft.